In der Regel müssen nur Schüler der 1. Klasse eine Medizinische Untersuchung in der Schule durch ein von der Schule ernanntes Ärzteteam durchführen.
Können die Schüler am vereinbarten Tag nicht zur ärztlichen Untersuchung erscheinen, muss die ärztliche Untersuchung anschließend in dem von der Schule benannten Krankenhaus absolviert werden.
In diesem Fall ist die Gebühr für die ärztliche Untersuchung von den jeweiligen Eltern zu tragen.